Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen für UNTERKÜNFTE und RESERVIERTE STELLPLÄTZE auf den Flächen des W:O:A Festivals

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen als unabdingbaren Vertragsbestandteil sorgfältig durch!

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

1.1 Gegenstand des Vertrages mit der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. Kg ist ausschließlich die mietweise Überlassung der Unterkünfte/Stellplätze. Die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

1.2 Zwischen der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter setzt die/den Unterkunft/Stellplatz eigenverantwortlich ein.

1.4 Die Miete beginnt mit der Übernahme der Unterkunft durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter die Unterkunft an einen Beauftragten der Fa.

Camper-Park Wacken UG & Co. KG persönlich zu übergeben.

Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden an der Unterkunft nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.

1.5 Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt wurden, verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir diesen nicht nochmals nach Zugang ausdrücklich widersprechen.

2. Mindestalter

Mindestalter des Mieters 18 Jahre.

 

3. Mietpreise, Versicherungen

3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht.

3.2 Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde 10,- € (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die Ihr Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Unterkunftsübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.  3.3 Bei Unterkunftsrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, die Unterkunft kann anderweitig vermietet werden.

4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung,Widerruf

4.1 Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG und ausschließlich für die Kategorien, nicht für Unterkunftstypen verbindlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Unterkunft einer Kategorie.

4.2 Nach Erteilung der Rechnung ist diese fristgerecht zu begleichen. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich.

Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

4.3 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen: Bis zu 100 Tagen: 80%, bis zu 60 Tagen: 100%  bei Nichtabnahme: 100 %. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Bei Unterkunftsrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle, vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

Das gesetzliche Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verbraucher bleibt hiervon unberührt.

4.4Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, die Buchungsbestätigung erhalten hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Camper-Park Wacken UG & Co. KG, Dorfstrasse 42, 25596 Gribbohm, Telefonnummer: +49 (0) 4827-999171, E-Mail-Adresse: info@camper-park-wacken.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

4.5Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Ende der Widerrufsbelehrung Stand: 01.12.2022

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Mietpreis muss spätestens bis zum in der Rechnung vermerkten

Zahlungsziel auf dem Konto von der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG gebührenfrei

eingegangen sein.

5.2 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Darüber hinaus kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG ausgeschlossen werden.

6. Haftung, Vollkaskoschutz

6.1 Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, trägt der

Mieter bis zu 5000,- € pro Schadenfall. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- und drogenbedingtem Fehlverhalten, entfällt die Haftungsbeschränkung.

6.2 Die Haftung des Mieters ist auch bei von ihm zu vertretenden Schäden auf die in Ziffer 6.1 genannten Höchstbeträge beschränkt.

6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.

6.4 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser

Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Nutzer (Ziff. 9) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 10) durch unsachgemäße Behandlung der Unterkunft entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot

7.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel an der Unterkunft oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich bei der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG anzuzeigen.

7.2 Der Mieter kann Ansprüche jeglicher Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.

8. Verhalten bei Unfällen

8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei und die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG zu verständigen.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

8.2 Der Mieter hat der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.  8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten.

9. Berechtigte Nutzer

9.1 Die Unterkunft darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Personen genutzt werden.

9.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Nutzer, denen er die Unterkunft auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Nutzers wie für eigenes einzustehen.

10. Verbotene Nutzung, Haustiere

10.1 Dem Mieter ist untersagt, das Zelt wie folgt zu verwenden: Zur Lagerung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.

10.2 Die Unterkunft ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten.

10.3 Die Mitnahme von Haustieren in die Unterkunft ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung muss die Unterkunft aufwendig gereinigt und desinfiziert werden. Die dadurch entstehenden Kosten -sowohl direkte (z.B. Arbeitszeit, Materialkosten, Wertminderung) als auch indirekte (Verluste durch eventuellen Mietausfall, …) – gehen voll zu Lasten des Mieters.

11. Übergabe, Rücknahme

11.1 Übergaben: An jedem Anreisetag von 00 bis 24 Uhr, Rücknahmen: bis Sonntag 11:00 Uhr.

12. Nicht zur Verfügung stehende Unterkünfte

Die Fa. Camper-Park-Wacken UG & Co. KG mietet bei Partnerunternehmen teilweise Unterkünfte für das Festival an. Sollten diese Unterkünfte nach Vertragsschluss mit dem Festivalbesucher (Mieter), aus Gründen die die Firma Camper-Park-Wacken UG & Co. KG nicht zu vertreten hat (z.B. Insolvenzen, höhere Gewalt, ausländisches Recht), nicht zur Verfügung stehen, wird sich die Firma Camper-Park-Wacken UG & Co. KG bemühen einen Ersatz zu beschaffen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die Firma Camper-Park-Wacken UG & Co. KG das Recht ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten. Ggfls. geflossene Anzahlungen werden umgehend erstattet.

12a. Ersatzunterkunft

Die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG behält sich das Recht vor, eine zumutbare Ersatzunterkunft zu stellen, wenn die übernommene Unterkunft ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Sollte eine kleinere Unterkunft angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Unterkünften erstattet.

13.  Unmöglichkeit der Nutzung durch besondere Umstände

Die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG haftet nicht für Ersatzunterbringungen für den

Fall, dass der Unterkunftsaufbau oder die Nutzung während des Festivals durch

Elementareinwirkungen (z.B. Sturm oder Starkregen) unmöglich wird.                         Das Wacken Open Air wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Wacken Open Air sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Wacken Open Air aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Vermieter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

14. Reparaturen

14.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Unterkunft zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150,- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG in Auftrag gegeben werden.

14.2 Die Reparaturkosten trägt die Fa. Camper-Park Wacken UG &Co. KG gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6).

14.3 Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder Schadenersatz, soweit die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG einen Mangel der Unterkunft zu vertreten hat. Zur Abhilfe hat der Kunde der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und der Fa. Camper-Park UG & Co. KG eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren.

14.4 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel der Unterkunft, welche die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

15. Beschränkung der Haftung

15.1 Für Schadenersatzansprüche wegen nach Vertragsschluss entstandener, von der Fa.

Camper-Park Wacken UG & Co. KG vertretender Mängel der Unterkunft, die auf Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG bei Personenschäden bis 5.000,- € bzw. für Sachschäden bis zum dreifachen Mietpreis.

15.2 Eine Haftung von der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG für vertragliche Ansprüche ist bei leichter Fahrlässigkeit von der Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG ausgeschlossen.

15.3 Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf  den Mietpreis begrenzt.

16. Ausschlussfrist, Verjährung

16.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme der Unterkunft an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

16.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.

16.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

17. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

17.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG seine persönlichen Daten speichert.

17.2 Die Fa. Camper-Park Wacken UG & Co. KG darf diese Daten über den zentralen

Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder die gemietete Unterkunft nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen. Darüber hinaus kann eine

Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe der Unterkunft, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, u.ä.

18. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird der Gerichtsstand des

Vermietbetriebes vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im

Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins

Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

19. Wirksamkeitsklausel, Haftungsausschluss, Nebenabsprachen

19.1 Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

19.2 Bei Mietverträgen mit Auslandsberührung gilt das deutsche Recht.

19.3 Nebenabsprachen bestehen nicht. Jegliche Absprachen benötigen für Ihre Gültigkeit der gegenbestätigten Schriftform.

Stand: 01. Dezember 2022